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Die Position der KLB zur Ernährungssouveränität


Pressemitteilung und Dokumentation

 

Die Zeit drängt: Das Menschenrecht auf Nahrung muss endlich umgesetzt werden

Katholisches Landvolkbewegung Deutschlands verabschiedet Positionspapier zur Ernährungssouveränität

 

Noch immer hungern fast eine Milliarde Menschen. Und das obwohl das Menschenrecht auf Nahrung bereits 1966 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben wurde und von der großen Mehrheit aller Staaten unterzeichnet wurde. Für die Katholische Landvolkbewegung(KLB) Deutschlands ist das ein Grund, dieses Thema immer wieder ins Zentrum zu stellen, damit das Menschenrecht auf Nahrung weltweit endlich verwirklicht werden kann. „Es ist ein Skandal, dass noch immer unvorstellbar viele Menschen verhungern und unter erbärmlichen Verhältnissen leben müssen. Die Zeit drängt. Arme und hungernde Menschen brauchen Ernährungssouveränität“, sagte der frisch gewählte Vorsitzende der (KLB), Heinz Gerster aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart am Wochenende nach der Verabschiedung eines Positionspapiers zur weltweiten Ernährungssouveränität auf der Bundesversammlung der KLB in Freiburg.

 

Doch was genau steckt hinter dem Begriff? „Ernährungssouveränität setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Sie reichen vom Vorrang für kleinbäuerliche Landwirtschaft und Familienbetriebe mit ausreichender Entlohnung für die Produkte über die Achtung der Natur inklusive dem Verzicht auf Gentechnik und Patentierung bis hin zu einer gerechten Landverteilung und freiem Zugang zu Saatgut und zu Bildung für alle“ erläutert Gerster.

 

Im Zentrum der Hungerbekämpfung steht weltweit die Landwirtschaft. So leben 75 Prozent der Hungernden in ländlichen Regionen; dort wo eigentlich die Nahrungsmittel für die Menschen vor Ort produziert werden sollten. So fordert die KLB, dass jedes Land, bzw. jedes Volk oder jede Ländergruppe das Recht haben muss, seine Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selbst zu bestimmen, d.h. zu entscheiden, was angebaut und verzehrt wird. Dabei muss allerdings das erste Ziel lauten, die eigene Bevölkerung zu versorgen. „Wir fordern, dass Landwirte weltweit sich selbst und ihre Mitmenschen mit gesunden und hochwertigen Nahrungsmitteln versorgen können und gleichzeitig die biologische Vielfalt erhalten können“, so Heinz Gerster. Die Voraussetzung dafür sei eine gerechtere und menschlichere nationale und internationale Ernährungs-, Agrar- und Handelspolitik. Das sei nur erreichbar durch eine - in vielen Ländern der Erde dringend erforderliche - sozial, nachhaltig und ökologisch orientierte Agrarreform.  

 

Die KLB fordert Politiker auf, das Konzept der Ernährungssouveränität aufgreifen und sich konsequent dafür einzusetzen, dass kein Mensch auf der Welt mehr hungern muss. Auch die Verbraucher weißt die KLB auf ihre Möglichkeiten hin: Bewusstes Einkaufen von regionalen, saisonalen und fair gehandelten Produkten fördert die Ernährungssouveränität.

 

Aber insbesondere die eigenen Mitglieder sowie Verantwortliche in Kirche und Gesellschaft will die KLB in die Pflicht nehmen. Denn eins ist klar: Nur wer sich selbst auf den Weg begibt, kann andere mitnehmen. So seien die KLBler besonders gefordert, Missstände und Ungerechtigkeiten öffentlich aufzuzeigen und anzuprangern und das Konzept der Ernährungssouveränität zu vertreten und im jeweils eigenen Umfeld konkrete Wege zur dessen Umsetzung zu suchen und zu gehen.

 

 

Dokumentation:


Posititionspapier der KLB Deutschland 
Ernährungssouveränität
 
verabschiedet von der KLB
Bundesversammlung
am 25.04.2009 in St. Ulrich

 

 

Seit Jahren setzen sich die KLB Deutschland (Katholische Landvolkbewegung) und ihr internatio­naler Dachverband FIMARC (Internationale Vereinigung katholischer ländlicher Erwachsenenbe­wegungen) gemeinsam mit anderen Verbänden für die Umsetzung des Konzeptes der Ernährungs­souveränität ein. Wir betrachten dieses Konzept – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer und auf Weltebene - als wichtigen und notwendigen Schritt ...

·                    … zur dringend erforderlichen Verwirklichung des Menschenrechtes auf Nahrung, wel­ches 1966 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festge­schrieben und mittlerweile von der großen Mehrheit aller Staaten unterzeichnet worden ist,

·                    … zur Existenzsicherung der Landwirte und ihrer Familien, nicht nur in den Ländern des Südens, sondern ebenso im Norden, auch bei uns in Deutschland,

·                    … zum Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft als wesentlichem Faktor der Ernährungs­sicherung und des Kultur- und Landschaftsschutzes,

·                    … zur Sicherung der Qualität der Nahrungsmittel und damit zum Schutz der Gesundheit und der Lebensqualität aller Verbraucherinnen und Verbraucher,

·                    … zum Umwelt- und Naturschutz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt,

·                    … zu einer gerechteren und menschlicheren nationalen und internationalen Ernährungs-, Agrar- und Handelspolitik,

·                    … zu einer – nicht nur in der Europäischen Union, sondern in vielen Ländern der Erde drin­gend erforderlichen – sozial, nachhaltig und ökologisch orientierten Agrarreform.

 

Ernährungssouveränität ist das Recht jedes Landes, bzw. jedes Volkes oder jeder Ländergruppe, die eigene Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selbst zu bestimmen, d.h. selbst zu entscheiden, was angebaut und verzehrt wird. Erstes Ziel muss dabei sein, die eigene Bevölkerung mit ausrei­chend Nahrung zu versorgen, die qualitativ hochwertig, gesund und nahrhaft ist und den jeweiligen kulturellen Gewohnheiten sowie ökologischen und sozialen Standards entspricht. Dabei müssen die einzelnen Länder die Möglichkeit haben, sich vor Preisdumping zu schützen. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, negative Auswirkungen gegenüber anderen Ländern zu vermeiden.

Ernährungssouveränität betrachtet Nahrungsmittel nicht als reines Handelsgut, sondern als Mittel zum Leben, deren Erzeugung und Vermarktung Regeln und Ordnungsrahmen erfordert, die sich am Menschenrecht auf Nahrung orien­tieren. 

 

Ernährungssouveränität bedeutet im Einzelnen:

·                    Regionaler Anbau und Vermarktung haben Vorrang. Die Landwirtschaft dient primär der Versorgung der Menschen in der eigenen Region, erst sekundär anderen Zwecken, wie etwa dem Export

·                    Existenz sichernde faire Preise für die Produzenten der Lebensmittel

·                    Vorrang der bäuerlichen Landwirtschaft, weil sie die regionale Selbstversorgung mit ge­sunden Lebensmitteln, den Erhalt der biologischen Vielfalt, den Schutz von Umwelt und Natur, den direkten Kontakt zwischen Landwirt und Verbraucher und somit die dringend er­forderliche Nachhaltigkeit am besten gewährleisten kann

·                    Achtung der kulturellen Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Menschen

·                    Achtung der Natur und der biologischen Vielfalt

·                    Natur, Boden, Wasser haben vorrangig dem Leben aller Menschen zu dienen, nicht dem Profitstreben einzelner Konzerne. Der jeweiligen Gemeinschaft muss das Recht der Kontrol­le dieser Ressourcen zukommen. Ein fairer Zugang muss gewährleistet sein. Dies beinhaltet auch ein  gerechtes System der Land- und Wasserverteilung

·                    Fairer Zugang zu Saatgut. Die Landwirte haben das Recht, ihr Saatgut zu schützen, wieder zu verwenden und weiter zu geben

·                    Keine Patente auf Pflanzen und Tiere

·                    Die Regionen und Länder haben das souveräne Recht, die Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft auf ihrem Gebiet zu verbieten

·                    Nachhaltige Entwicklung und Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen in allen Teilen der Erde

·                    Existenzsichernde Preise für die Produzenten der Lebensmittel

·                    Öffentliche Investititonen zur Förderung lokaler Vermarktung und ländlicher Entwicklung.

·                    Stärkung sozialer Bewegungen und Organisationen. Unterstützung der Landlosen. Förde­rung des Zusammenschlusses von Landwirten, Frauen, indigenen Bevölkerungsgruppen, Landarbeitern usw. Beratung und Unterstützung der Landwirte

·                    Nachhaltige nationale und internationale Agrarreformen zur Existenzsicherung der land­wirtschaftlichen Betriebe und zur gerechteren Verteilung der landwirtschaftlichen Produkti­ons-Ressourcen, insbesondere zugunsten der armen und landlosen Bevölkerung

·                    Veränderte internationale Handelspolitik. Humane und gerechte Gestaltung der Globali­sierung. Schutz vor billigen Lebensmittelimporten, die die lokalen Märkte zerstören

·                    Direkter Dialog zwischen Landwirten und Verbrauchern

·                    Zugang zu Bildung für alle, insbesondere auch für die Bewohner/innen der ländlichen Re­gionen

·                    Anerkennung und gerechte Entlohnung des Beitrages der Frauen zur Nahrungsmittelpro­duktion

 

Für den Fortschritt wenig entwickelter Länder spielt – in Verbindung mit Ernährungssouveränität – der Aufbau von Demokratie, von Rechtssicherheit, einer gerechten Eigentumsordnung und einer ökosozialen und nachhaltigen marktwirtschaftlichen Ordnung eine wichtige Rolle.

 

Die Bundesversammlung der KLB fordert die Politiker auf nationaler und internationaler Ebene auf:

·                    das Konzept der Ernährungssouveränität aufzugreifen und sich für seine Umsetzung und eine dementsprechende nachhaltige Agrarreform sowie die Ökosoziale Maktwirtschaft ein­zusetzen

·                    die von einer verfehlten internationalen Handelspolitik verursachte Zerstörung der lokalen Märkte zu beenden

·                    der Vernichtung natürlicher und kultureller Ressourcen entschieden entgegenzutreten

·                    dem Kampf gegen den weltweiten Hunger absolute Priorität einzuräumen.

 

Die Bundesversammlung der KLB fordert die Verbraucher auf:

·                    durch bewusstes Verbraucherverhalten die Ernährungssouveränität zu fördern, insbesondere durch Kauf von regionalen, saisonalen und fair gehandelten Produkten

·                    ein wichtiger Schritt können direkte Kontakte zwischen Landwirten und Verbrauchern sein

 

Die Bundesversammlung der KLB fordert die Diözesanverbände und Mitglieder der KLB sowie die Verantwortlichen in Kirche und Gesellschaft auf:

·                    die bestehenden Missstände und Ungerechtigkeiten öffentlich aufzuzeigen und anzupran­gern

·                    das Konzept der Ernährungssouveränität als Modell einer nachhaltigeren und gerechteren Agrar- und Ernährungspolitik bewusst zu machen

·                    dieses Konzept mit ihren nationalen und internationalen Partnern zu diskutieren

·                    im eigenen Umfeld konkrete Wege zur Umsetzung dieses Konzeptes zu suchen und zu ge­hen

 

Die Zeit drängt. Wir betrachten es als dringend erforderlich, schnellstmöglich das Konzept der Er­nährungssouveränität umzusetzen.Weltweit hungern knapp eine Milliarde Menschen und die Zahl nimmt weiter zu. 75 % der Hungernden leben in ländlichen Regionen, in denen eigent­lich die Nahrungsmittel für die Menschen vor Ort produziert werden sollten.

 

 

Die Bundesversammlung der KLB Deutschland                             St. Ulrich, 25. April 2009


 

 

 



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